13215150267
星火太阳能和你一起了解更多太阳能资讯

新版《光伏发电开发建设管理办法》征求意见出炉!

返回列表 来源: 素比光伏网 发布日期: 2022.02.17 浏览次数:
光伏电站开发建设管理办法
(征求意见稿)

第一章   总  则

第一条  为优化光伏电站开发建设管理,保障光伏电站和电力系统清洁低碳、安全高效运行,促进光伏发电行业持续健康发展,根据《中华人民共和国可再生能源法》、《中华人民共和国电力法》、《企业投资项目核准和备案管理条例》、《电力监管条例》、《国务院关于促进光伏产业健康发展的若干意见》、《企业投资项目核准和备案管理办法》等有关法律、行政法规和规章,制定本办法。

第二条  本办法适用于作为公共电源建设及运行的集中式光伏电站管理。

第三条  光伏电站开发建设管理包括规划和可再生能源消纳责任权重引导、年度开发建设方案确定、项目管理、电网接入、运行监测和市场监督、技术质量管理和安全监管等。

第四条  国家能源局负责全国光伏电站开发建设和运行的监督管理工作。省级能源主管部门在国家能源局指导下,负责本地区光伏电站开发建设和运行的监督管理工作。国家能源局派出机构负责所辖区域内光伏电站的公平接网、电力消纳、及时足额结算等方面的监管工作以及安全监督管理工作。国家能源局委托国家可再生能源信息管理中心承担光伏电站建设和运行技术管理和服务工作。电网企业承担光伏电站并网条件落实、电网接入、调度能力优化等工作,配合能源主管部门分析测算区域内电网消纳与接入送出条件。

第二章   规划和可再生能源消纳责任权重引导

第五条  国家能源局编制全国可再生能源发展规划,确定国家光伏电站开发建设的总体目标和重大布局。

第六条  国家能源主管部门根据可再生能源规划提出的相关目标,按照责任共担原则,建立和强化可再生能源电力消纳责任权重机制,每年初滚动发布各省权重,同时印发当年和次年消纳责任权重,当年权重为约束性指标,各省按此进行考核评估,次年权重为预期性指标。

第三章   确定年度开发建设方案 

第七条  省级能源主管部门负责做好本省(区、市)可再生能源发展规划与国家可再生能源发展规划之间的上下联动,根据本省(区、市)可再生能源规划、非水电可再生能源电力消纳责任权重,以及区域内电网消纳与接入条件等,合理确定光伏电站年度开发建设方案,原则上每年6月底前向社会公布。光伏电站年度开发建设方案可视国家要求,分为保障性并网规模和市场化并网规模。各地分批确定保障性并网项目或者市场化并网项目的,及时向社会公开相关情况。未纳入光伏电站年度开发建设方案的项目,电网公司不予办理电网接入手续。鼓励各级能源主管部门采取项目库的管理方式,做好光伏电站项目储备。

第八条  保障性并网项目鼓励由省级能源主管部门通过竞争性配置方式优选确定,并由电网企业保障并网。市场化并网项目按照国家和各省(区、市)有关规定执行,电网企业配合省级能源主管部门对通过自建、合建共享或购买服务等市场化方式落实并网条件。

第九条  各省光伏电站竞争性配置项目办法和年度开发建设方案应及时报国家能源主管部门备案。各级能源主管部门要优化营商环境,规范开发建设秩序,不得将配套产业作为项目开发建设的门槛。

第四章   项目管理

第十条  光伏电站项目单位应做好规划选址、资源测评、建设条件论证、市场需求分析等项目开工前的各项准备工作,重点落实光伏电站项目的电力送出条件和消纳市场。

第十一条 光伏电站项目按照《企业投资项目核准和备案管理条例》、《企业投资项目核准和备案管理办法》有关规定实行备案管理。各省可制定本行政区域内的项目备案管理办法,明确备案机关及其权限以及备案有效期等。备案机关及其工作人员应当依法对项目进行备案,不得擅自增减审查条件,不得超出办理时限。备案机关应当加强对光伏电站的事中事后监管。

第十二条 光伏电站完成项目备案后,应抓紧落实各项建设条件。已经完成备案并纳入年度开发建设方案的,在办理完成相关法律法规要求的各项建设手续后方可开工建设,并与电网企业做好配套电力送出工程的衔接。

第十三条 光伏电站项目单位负责电站建设和运营,是光伏电站的安全生产责任主体,必须贯彻执行国家及行业安全生产管理规定,依法加强光伏电站建设运行全过程的安全生产管理,并加大对安全生产的投入保障力度,改善安全生产条件。

第十四条 对于各类存量项目应在规定时限内建成投产,对于超出备案有效期而长期不建的项目,各省级能源主管部门应及时组织清理,对确实不具备建设条件的,应及时予以废止。

第五章   电网接入管理 

第十五条 光伏电站配套电力送出工程应与光伏电站建设相协调。光伏电站项目单位负责投资建设项目场址内集电线路和升压站工程,原则上电网企业负责投资建设项目场址外配套电力送出工程。各省级能源主管部门负责做好协调工作。

第十六条 对电网企业建设有困难或规划建设时序不匹配的新能源配套送出工程,允许发电企业投资建设。发电企业建设配套送出工程应充分进行论证,可以多家企业联合建设,也可以一家企业建设,多家企业共享。发电企业建设的新能源配套工程,经电网企业与发电企业双方协商同意,可在适当时机由电网企业依法依规进行回购。

第十七条 电网企业应根据国家光伏电站开发建设的总体目标、各地区光伏电站建设规划和年度开发建设方案,统筹开展光伏电站配套电网规划和建设,根据需要采用智能电网等先进技术,提高电网接纳光伏发电的能力。各级能源主管部门负责将电网项目纳入相应电力规划。

第十八条 电网企业应按照积极服务、简捷高效的原则,建立和完善光伏电站项目接网审核和服务程序。项目单位提出接入系统设计报告评审申请后,对于接入系统电压等级为500千伏及以上的项目,电网企业应于40个工作日内出具书面回复意见;对于接入系统电压等级为110(66)~220(330)千伏的项目,电网企业应于30个工作日内出具书面回复意见;对于接入系统电压等级为35千伏及以下的项目,电网企业应于20个工作日内出具书面回复意见。对于不具备接入条件的项目应说明原因。鼓励电网企业推广“新能源云”平台,服务新能源为主体的新型电力系统。

第十九条 电网企业应提高光伏电站配套电网工程相关工作的效率,做到配套电力送出工程与光伏电站项目同步建设,同时投运。确保纳入年度开发建设方案的保障性并网和市场化并网项目应当“能并尽并”,不得附加额外条件。

第二十条 电网企业要会同全国新能源消纳监测预警中心及时公布各省级区域并网消纳情况及预测分析,引导理性投资、有序建设。对项目单位反映的问题,省级电网企业要及时协调、督导和纠正。光伏电站并网后,省级电网企业应及时掌握情况并按月向省级能源主管部门报送相关信息。

第二十一条 光伏电站项目应符合国家有关光伏电站接入电网的技术标准,光伏发电系统容配比不应高于1.8:1,涉网设备必须通过经国家认可的检测认证机构检测认证,经检测认证合格的设备,电网企业不得要求进行重复检测。

第二十二条 电网企业应按国家有关技术标准和管理规定,在项目单位提交并网调试申请后15个工作日内,配合开展光伏电站涉网设备和电力送出工程的并网调试、竣工验收,与项目单位签订并网调度协议和购售电合同。

第二十三条 电网企业应采取系统性技术措施,完善光伏电站并网运行的调度技术体系,按照有关规定保障光伏电站安全高效并网运行,保障光伏电站维持合理利用率。

第六章   运行监测与市场监督

第二十四条 省级能源主管部门在国家能源局指导下,加强光伏电站建设质量监督管理及运行监管。国家能源局根据建设和运行的实际情况及时完善行业政策、规范和标准体系。

第二十五条 项目主体工程和配套电力送出工程完工后,项目单位应及时组织项目竣工验收,并将竣工验收报告报送项目备案机关,抄送国家国家可再生能源信息管理中心。

第二十六条 国家能源局适时组织或者委托行业协会、有资质的咨询机构等,根据相关技术规定对通过竣工验收并投产运行 1 年以上的重点光伏电站项目以及试点、示范项目的建设和运行情况进行后评价,作为完善行业政策、规范和标准的重要依据。项目单位应按照评价报告对项目设施和运行管理进行必要的改进。

第二十七条 国家能源局依托国家可再生能源项目信息系统开展项目全过程信息监测。省级能源主管部门应督促项目单位应按照有关要求,向国家可再生能源信息管理中心报送相关信息。

第二十八条 光伏电站建设运行过程中发生电力事故、电力安全事件和信息安全事件,项目单位和有关参建单位应按相关规定和要求向上级主管单位、有关国家能源局派出机构以及相关地方政府电力管理等部门报告。

第二十九条 光伏电站的拆除、设备回收与再利用,应符合国家资源回收利用的相关政策,不得造成环境破坏与污染,鼓励项目单位为设备回收与再利用创造便利条件。

第三十条 各省级能源主管部门可根据本办法,制定适应本省(区市)实际的具体管理办法。国家能源局派出机构根据本办法,做好光伏电站公平接网、电力消纳、及时足额结算等方面的监管。 

第七章   附  则

第三十一条 本办法由国家能源局负责解释。

第三十二条 本办法自发布之日起实施。


src=http___cools.qctt.cn_20170824_1503564919775804.jpg&refer=http___cools.qctt

Verwaltungsmaßnahmen für die Entwicklung und den Bau von Photovoltaik-Kraftwerken

(Entwurf für Stellungnahmen)



Kapitel I Allgemeine Bestimmungen



Artikel 1 zur Optimierung der Entwicklung und des Baumanagements von Photovoltaik-Kraftwerken, zur Gewährleistung des sauberen, kohlenstoffarmen, sicheren und effizienten Betriebs von Photovoltaik-Kraftwerken und Energiesystemen und zur Förderung der nachhaltigen und gesunden Entwicklung der Photovoltaik-Stromerzeugungsindustrie gemäß dem Erneuerbaren-Energien-Recht der Volksrepublik China, dem Energierecht der Volksrepublik China, den Vorschriften über die Verwaltung der Genehmigung und Einreichung von Unternehmensinvestitionsprojekten und den Vorschriften über die Stromüberwachung Diese Maßnahmen werden in Übereinstimmung mit den verschiedenen Stellungnahmen des Staatsrates zur Förderung der gesunden Entwicklung der Photovoltaik-Industrie, den Verwaltungsmaßnahmen zur Genehmigung und Einreichung von Investitionsvorhaben von Unternehmen und anderen einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften formuliert.



Artikel 2 Diese Maßnahmen gelten für die Verwaltung zentralisierter Photovoltaikkraftwerke, die als öffentliche Stromquellen gebaut und betrieben werden.



Artikel 3 Die Entwicklung und das Baumanagement von Photovoltaik-Kraftwerken umfasst die Planung und Anleitung zum Gewicht der Verantwortung für den Verbrauch erneuerbarer Energien, die Festlegung des jährlichen Entwicklungs- und Bauplans, Projektmanagement, Netzzugang, Betriebsüberwachung und Marktüberwachung, technisches Qualitätsmanagement und Sicherheitsaufsicht.



Artikel 4 Die nationale Energieverwaltung ist für die Überwachung und Verwaltung der Entwicklung, des Baus und des Betriebs von Photovoltaik-Kraftwerken im ganzen Land zuständig. Unter der Leitung der nationalen Energieverwaltung ist die zuständige Energieabteilung der Provinz für die Überwachung und Verwaltung der Entwicklung, des Baus und des Betriebs von Photovoltaik-Kraftwerken in der Region zuständig. Die Agentur der nationalen Energieverwaltung ist für die Beaufsichtigung des gerechten Netzanschlusses, des Stromverbrauchs, der rechtzeitigen und vollständigen Abwicklung sowie der Sicherheitsaufsicht und des Managements von Photovoltaik-Kraftwerken in ihrer Zuständigkeit verantwortlich. Die National Energy Administration überträgt dem nationalen Informationszentrum für erneuerbare Energien die Aufgabe, die technische Verwaltung und den Betrieb des Photovoltaik-Kraftwerks zu übernehmen. Stromversorgungsunternehmen übernehmen die Umsetzung der Netzanschlussbedingungen von Photovoltaik-Kraftwerken, Netzzugang, Optimierung der Versandkapazität usw. und arbeiten mit der zuständigen Energieabteilung zusammen, um den Stromverbrauch, den Zugang und die Lieferbedingungen in der Region zu analysieren und zu berechnen.



Kapitel II Planung und Anleitung zum Gewicht der Verantwortung für den Verbrauch erneuerbarer Energien



Artikel 5 Die nationale Energieverwaltung erstellt den nationalen Entwicklungsplan für erneuerbare Energien und legt die allgemeinen Ziele und die wesentliche Anordnung der Entwicklung und des Baus nationaler Photovoltaikkraftwerke fest.



Artikel 6 gemäß den einschlägigen Zielen des Plans zur Nutzung erneuerbarer Energien und dem Grundsatz der geteilten Verantwortung legt die zuständige nationale Energieabteilung den Gewichtsmechanismus der Verantwortung für den Verbrauch erneuerbarer Energien fest und stärkt ihn, löst die Gewichte der einzelnen Provinzen zu Beginn jedes Jahres fortlaufend aus und druckt und verteilt das Gewicht der Verbrauchsverantwortung im laufenden Jahr und im nächsten Jahr. Das Gewicht des laufenden Jahres ist ein verbindlicher Index, der von jeder Provinz bewertet und bewertet wird — Das Gewicht des nächsten Jahres ist der erwartete Index.



Kapitel III Festlegung des jährlichen Entwicklungs- und Bauplans



Artikel 7 Die zuständige Energieabteilung auf Landesebene ist für die Verbindung zwischen dem Entwicklungsprogramm für erneuerbare Energien der Provinz (Bezirk, Stadt) und dem nationalen Entwicklungsplan für erneuerbare Energien gemäß dem Plan für erneuerbare Energien in der Provinz (Bezirk, Stadt) verantwortlich, dem Gewicht der Verantwortung für den Stromverbrauch erneuerbarer Energien ohne Wasserkraft sowie den Verbrauchs- und Zugangsbedingungen für Stromnetze in der Region, Der jährliche Entwicklungs- und Bauplan des Photovoltaik-Kraftwerks wird grundsätzlich vor Ende Juni jährlich in angemessener Weise festgelegt und der Öffentlichkeit bekannt gegeben. Der jährliche Entwicklungs- und Bauplan des Photovoltaik-Kraftwerks kann in garantierte Netzanschlussskala und marktorientierte Netzanschlussskala nach nationalen Anforderungen unterteilt werden. Wenn alle Lokalitäten die Entschädigungs-Netzanschlussprojekte oder marktorientierte Netzanschlussprojekte in Chargen bestimmen, geben sie die entsprechenden Informationen der Öffentlichkeit rechtzeitig bekannt. Bei Projekten, die nicht in den jährlichen Entwicklungs- und Bauplan des Photovoltaik-Kraftwerks einbezogen sind, darf das Netzunternehmen die Netzzugangsverfahren nicht durchführen. Die zuständigen Energieabteilungen auf allen Ebenen werden ermutigt, die Managementmethode der Projektbibliothek zu übernehmen und im Projektreservat der Photovoltaik-Kraftwerke gute Arbeit zu leisten.



In Artikel 8 werden Entschädigungsprojekte für die Netzanbindung gefördert, die von der zuständigen Abteilung für Energie der Provinz durch wettbewerbsfähige Zuteilung ausgewählt und festgelegt werden, und die Netzanbindung wird von den Netzbetreibern gewährleistet. Das marktorientierte Netzanschlussprojekt wird gemäß den einschlägigen Bestimmungen des Staates und aller Provinzen (autonome Regionen und Gemeinden) durchgeführt; die Netzbetreiber arbeiten mit den Provinzialbehörden zusammen, um die Netzanschlussbedingungen durch Eigenbau, gemeinsamen Bau, gemeinsame Nutzung oder Erwerb von Dienstleistungen umzusetzen.



Artikel 9 Die Maßnahmen für wettbewerbsorientierte Konfigurationsprojekte sowie die jährlichen Entwicklungs- und Baupläne von Photovoltaik-Kraftwerken in allen Provinzen werden der zuständigen nationalen Energieabteilung rechtzeitig gemeldet. Die zuständigen Energieabteilungen auf allen Ebenen optimieren das Geschäftsumfeld und vereinheitlichen die Reihenfolge der Entwicklung und des Baus und nehmen die unterstützenden Industrien nicht als Schwelle für die Projektentwicklung und den Bau.



Kapitel IV Projektmanagement



Artikel 10 Die Projekteinheit des Photovoltaik-Kraftwerks muss vor Beginn des Projekts verschiedene Vorbereitungen treffen, wie z. B. Planung und Standortwahl, Ressourcenbewertung, Demonstration der Baubedingungen und Marktnachfrage-Analyse, und sich auf die Umsetzung der Stromübertragungsbedingungen und des Verbrauchsmarktes des Photovoltaik-Kraftwerksprojekts konzentrieren.



Artikel 11 Photovoltaik-Kraftwerksprojekte unterliegen der Einreichung der Verwaltung gemäß den einschlägigen Bestimmungen der Vorschriften über die Verwaltung der Genehmigung und Einreichung von Investitionsvorhaben von Unternehmen sowie den Maßnahmen zur Verwaltung der Genehmigung und Einreichung von Investitionsvorhaben von Unternehmen. Jede Provinz kann Maßnahmen zur Verwaltung der Projektanträge in ihrer eigenen Verwaltungsregion formulieren, um die Anmeldebehörde, ihre Behörde und die Gültigkeitsdauer der Einreichung zu klären. Das Anmeldeorgan und sein Personal legen das Projekt nach dem Gesetz vor, dürfen die Prüfungsbedingungen ohne Genehmigung nicht erhöhen oder verringern und dürfen die Bearbeitungszeit nicht überschreiten. Die Anmeldebehörde verstärkt die Überwachung von Photovoltaik-Kraftwerken während und nach dem Ereignis.



Artikel 12 nach Abschluss der Projektanträge hat das Photovoltaik-Kraftwerk der Umsetzung verschiedener Baubedingungen große Aufmerksamkeit zu widmen. Ist der Datensatz abgeschlossen und in den jährlichen Entwicklungs- und Bauplan aufgenommen worden, kann der Bau erst nach Abschluss verschiedener Bauverfahren begonnen werden, die nach den einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften erforderlich sind, und die Verbindung der Unterstützung von Stromübertragungsprojekten mit den Stromversorgungsunternehmen ist gut gemacht.



Artikel 13 Das Projekt Photovoltaik-Kraftwerk ist für den Bau und den Betrieb des Kraftwerks verantwortlich und ist die Hauptabteilung für die sichere Produktion des Photovoltaik-Kraftwerks. Es muss die nationalen und Arbeitsschutzvorschriften umsetzen, das Sicherheitsmanagement im gesamten Prozess des Baus und Betriebs des Photovoltaik-Kraftwerks nach dem Gesetz stärken, die Investitionsgarantie für die sichere Produktion erhöhen und die Produktionssicherheit verbessern.



Artikel 14 Alle Arten von Bestandsprojekten werden innerhalb der festgelegten Frist abgeschlossen und in Betrieb genommen. Für Projekte, die nicht lange über die Gültigkeitsdauer des Datensatzes hinaus gebaut wurden, werden die zuständigen Energieabteilungen auf Landesebene die Sanierung rechtzeitig organisieren und diejenigen, die die Baubedingungen wirklich nicht erfüllen, rechtzeitig abgeschafft.



Kapitel V Netzzugangsmanagement



Artikel 15 Das Unterstützungsprojekt der Photovoltaik-Kraftwerke wird mit dem Bau eines Photovoltaik-Kraftwerks abgestimmt. Das Photovoltaik-Kraftwerksprojekt ist für das Projekt der Stromgewinnung und des Booster-Kraftwerks in der Anlage und Baustelle verantwortlich. Grundsätzlich ist das Stromnetzunternehmen für das unterstützende Stromübertragungsprojekt außerhalb des Investitions- und Bauprojekts verantwortlich. Für die Koordinierung sind alle provinziellen zuständigen Energieabteilungen zuständig.



In Artikel 16 dürfen Unternehmen der Stromerzeugung in den Bau neuer Energieförderprojekte investieren, die Schwierigkeiten beim Aufbau von Stromnetzunternehmen haben oder nicht dem Planungs- und Bauzeitpunkt entsprechen. Der Aufbau von Übertragungsprojekten für Stromerzeugungsunternehmen sollte vollständig nachgewiesen werden, die von mehreren Unternehmen gemeinsam gebaut oder von einem Unternehmen gebaut und von mehreren Unternehmen gemeinsam genutzt werden können. Die neuen energieunterstützenden Projekte, die von den Stromerzeugungsunternehmen gebaut werden, können von Stromnetzunternehmen entsprechend den Gesetzen und Vorschriften zu einem angemessenen Zeitpunkt mit Zustimmung sowohl von Stromnetzunternehmen als auch von Stromerzeugungsunternehmen erworben werden.



In Übereinstimmung mit den allgemeinen Zielen der nationalen Entwicklung und des Baus von Photovoltaik-Kraftwerken, den Bauplänen von Photovoltaik-Kraftwerken in verschiedenen Regionen und den jährlichen Entwicklungs- und Bauplänen erstellen die Unternehmen einen Gesamtplan für die Planung und den Bau von unterstützenden Stromnetzen für Photovoltaik-Kraftwerke und verabschieden, soweit erforderlich, Smart Grid und andere fortgeschrittene Technologien, um die Kapazität der Stromnetze zu verbessern, um die Photovoltaik-Stromerzeugung zu akzeptieren. Die zuständigen Energieabteilungen auf allen Ebenen sind dafür verantwortlich, die Netzprojekte in die entsprechende Netzplanung einzubeziehen.



Gemäß den Grundsätzen des aktiven Dienstes, der Einfachheit und der Effizienz erstellen und verbessern die Unternehmen des Stromnetzes die Audit- und Serviceverfahren für Photovoltaik-Kraftwerksprojekte. Nach Einreichung des Antrags auf Überprüfung des Entwurfs des Zugangssystems gibt das Netzunternehmen innerhalb von 40 Arbeitstagen eine schriftliche Antwort auf das Projekt mit der Netzspannung von 500 kV und darüber hinaus; Bei Projekten mit Netzspannungsniveau von 110 (66) ~ 220 (330) kV gibt das Netzunternehmen innerhalb von 30 Arbeitstagen eine schriftliche Antwort aus; Bei Projekten mit Zugspannungsniveau von 35 kV und darunter gibt das Netzunternehmen innerhalb von 20 Arbeitstagen eine schriftliche Antwort ab. Bei Projekten ohne Zugangsbedingungen sind die Gründe zu erläutern. Unternehmen des Stromnetzes werden ermutigt, die "neue Energiewolke" Plattform zu fördern, um dem neuen Stromsystem mit neuer Energie als Hauptteil zu dienen.



Die Stromversorgungsunternehmen des Artikels 19 verbessern die Effizienz der Arbeiten im Zusammenhang mit dem unterstützenden Stromnetz-Projekt des Photovoltaik-Kraftwerks, so dass das unterstützende Stromübertragungsprojekt und das Projekt des Photovoltaik-Kraftwerks gleichzeitig gebaut und in Betrieb genommen werden. Die garantierten Netzanschlüsse und marktorientierte Netzanschlussprojekte, die im jährlichen Entwicklungs- und Bauplan enthalten sind, müssen "in der Lage sein und ihr Bestes geben", und es dürfen keine zusätzlichen Bedingungen geknüpft werden.



Die Stromversorgungsunternehmen in Artikel 20 geben zusammen mit dem nationalen neuen Energieverbrauchsüberwachungs- und Frühwarnzentrum rechtzeitig die netzgekoppelte Verbrauchs- und Vorhersageanalyse der einzelnen Provinzregionen an, um rationelle Investitionen und geordneten Aufbau zu leiten. Die provinziellen Stromversorgungsunternehmen koordinieren, überwachen und korrigieren die von den Projekteinheiten reflektierten Probleme zeitnah. Nachdem das Photovoltaik-Kraftwerk mit dem Netz verbunden ist, muss das provinzielle Stromnetzunternehmen die Situation rechtzeitig erfassen und dem für die Provinz zuständigen Energieamt die entsprechenden Informationen monatlich übermitteln.



Artikel 21 Das Projekt des Photovoltaik-Kraftwerks muss den nationalen technischen Normen für den Anschluss von Photovoltaik-Kraftwerken an das Stromnetz entsprechen. Das Leistungsverhältnis der Photovoltaik-Stromerzeugungsanlage darf nicht höher sein als 1.8:1. Die netzgebundene Ausrüstung muss die Inspektion und Zertifizierung durch die anerkannte nationale Kontroll- und Zertifizierungsorganisation durchlaufen.



Artikel 22 Stromversorgungsunternehmen arbeiten gemäß den einschlägigen nationalen technischen Standards und Verwaltungsvorschriften mit der Inbetriebnahme und Fertigstellung von netzbezogenen Anlagen und Netzübertragungsprojekten von Photovoltaik-Kraftwerken innerhalb von 15 Arbeitstagen nach Einreichung des Antrags auf Inbetriebnahme des Netzanschlusses zusammen und unterzeichnen Netzanschlussvereinbarung sowie den Kauf und Verkauf von Strom mit der Projekteinheit.



In Artikel 23 ergreifen die Unternehmen des Stromnetzes systematische technische Maßnahmen zur Verbesserung des Versandtechnischen Systems für den netzgebundenen Betrieb von Photovoltaik-Kraftwerken, zur Gewährleistung eines sicheren und effizienten Netzverbundbetriebs von Photovoltaik-Kraftwerken und zur Aufrechterhaltung einer angemessenen Auslastung von Photovoltaik-Kraftwerken gemäß den einschlägigen Vorschriften.



Kapitel VI Betriebsüberwachung und Marktüberwachung



Artikel 24 unter der Leitung der nationalen Energieverwaltung stärken die Provinzialbehörden die Überwachung und Verwaltung der Bauqualität und des Betriebs von Photovoltaik-Kraftwerken. Die nationale Energieverwaltung verbessert rechtzeitig die Industriepolitik, die Normen und das Standardsystem entsprechend der tatsächlichen Lage des Baus und des Betriebs.



Artikel 25 nach Abschluss des Hauptprojekts und der Unterstützung des Energieübertragungsprojekts organisiert die Projektstelle rechtzeitig die Projektabschlußakzeptanz, legt den Abschlussnahmebericht der Projektarchiv-Behörde vor und sendet eine Kopie an das nationale Informationszentrum für erneuerbare Energien.



Artikel 26 Die nationale Energieverwaltung organisiert bzw. beauftragt Branchenverbände und qualifizierte Beratungseinrichtungen rechtzeitig, die Nachbewertung des Baus und des Betriebs wichtiger Photovoltaik-Kraftwerksprojekte, Pilot- und Demonstrationsprojekte durchzuführen, die die Fertigstellung angenommen und nach einschlägigen technischen Vorschriften über mehr als ein Jahr in Betrieb genommen haben, als wichtige Grundlage für die Verbesserung der Industriepolitik, der Normen und der Normen. Die Projektstelle muss entsprechend dem Bewertungsbericht die Projekteinrichtungen und das Betriebsmanagement verbessern.



Artikel 27 Die nationale Energieverwaltung stützt sich auf das nationale Informationssystem für erneuerbare Energien, um die gesamte Prozessinformationsüberwachung des Projekts durchzuführen. Die zuständige Energieabteilung der Provinz fordert die Projektstelle auf, dem nationalen Informationszentrum für erneuerbare Energien gemäß den einschlägigen Anforderungen einschlägige Informationen vorzulegen.



Artikel 28 bei Unfällen mit Strom, Störungen der Energieversorgungssicherheit und Störungen der Informationssicherheit während des Baus und Betriebs von Photovoltaik-Kraftwerken melden die Projekteinheit und die entsprechenden teilnehmenden Einheiten den übergeordneten zuständigen Einheiten, den versandten Büros der nationalen Energieverwaltung und den Energiemanagementabteilungen der jeweiligen Kommunalverwaltungen gemäß den einschlägigen Vorschriften und Anforderungen.



Artikel 29: Der Abbruch, die Rückgewinnung und die Wiederverwendung von Photovoltaik-Kraftwerken müssen den einschlägigen nationalen Maßnahmen zur Ressourcenrückgewinnung und -nutzung entsprechen, dürfen keine Umweltschäden und Umweltbelastungen verursachen, und die Projekteinheit wird ermutigt, günstige Bedingungen für die Rückgewinnung und Wiederverwendung von Anlagen zu schaffen.



Artikel 30 Die zuständigen Energieabteilungen auf Provinzebene können gemäß diesen Maßnahmen spezifische Bewirtschaftungsmaßnahmen formulieren, die an die tatsächliche Lage ihrer jeweiligen Provinzen (autonome Regionen und Städte) angepasst sind. Entsprechend diesen Maßnahmen leisten die entsandten Büros der nationalen Energieverwaltung gute Arbeit bei der Überwachung des gerechten Netzanschlusses, des Stromverbrauchs und der rechtzeitigen und vollständigen Ansiedlung von Photovoltaik-Kraftwerken.



Kapitel VII ergänzende Bestimmungen



Artikel 31 Die nationale Energieverwaltung ist für die Auslegung dieser Maßnahmen verantwortlich.



Artikel 32 Diese Maßnahmen treten ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung in Kraft.

全国服务热线

13215150267
  • 地址:东莞市松山湖中小企业园十一栋
  • 电话:13215150267
  • 邮箱:liusq@singfosolar.cn
  • 手机二维码
东莞市星火太阳能科技股份有限公司版权所有 / 备案号:粤ICP备14057282号-5 /  网站地图 / 百度统计  技术支持: 牛商股份